104 C 163/17 verkündet am 19.12.2017 Keppler, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle AMTSGERICHT AACHEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Aachen im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 ZPO ohne mündliche Verhandlung am 19.12.2017 durch den Richter am Amtsgericht Dr. Botterweck für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin … Urteil des AG Aachen vom 19.12.2017 zur Höhe der Sachverständigenkosten und keine Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit, wenn das Gutachten schon mittlere ortsübliche Verrechnungssätze berücksichtigt weiterlesen
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